Zahnarzt mit allen Kassen oder Wahlarzt? | Kostenübernahme der Krankenkasse Innsbruck? | Angst vor dem Zahnarztbesuch?
Hier finden Sie Informationen zu diesen Themen. Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns gerne!
Information und Transparenz für Ihr Wohlbefinden – Wir sehen Information und Transparenz als Grundlage für einen guten Behandlungserfolg. Mit Hilfe von zusammengestellten Fragen und Antworten (FAQs) möchten wir Ihnen bereits vorab jene Information bieten, welche Ihnen die Vorbereitung auf Ihr Erstgespräch erleichtert.
Nähere, fachspezifische Fragen besprechen wir gerne mit Ihnen in einem Beratungsgespräch. Informationen zu den einzelnen Behandlungen finden Sie auch in unseren Leistungsbeschreibungen. Wir freuen uns auf Sie!
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kassenarzt (alle Kassen) und einem Wahlarzt?
Ein „Wahlarzt für alle Kassen“ besitzt grundsätzlich keine Verträge mit einer Krankenkasse. Hat ein Wahlarzt fallweise doch Verträge mit unterschiedlichen Kassen (zB. BVA, SVS,…), so wird er in Bezug auf die anderen Kassen (zB. ÖGK) als Wahlarzt gesehen.
Als „Wahlarzt für alle Kassen“ nehme ich mir für meine PatientInnen und die Beratung ausreichend Zeit und habe die Möglichkeit rasche Termine mit meist kürzeren Wartezeiten zu ermöglichen.
Mehr über Wahlarztkosten und eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse finden Sie in der Folgefrage.
Übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK | tgkk) Kosten für meine Zahnarztbehandlung?
Als Wahlarzt besitze ich grundsätzlich keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Als Patient zahlen Sie die Behandlung zunächst selbst. Dies bedeutet aber nicht, dass die Behandlung automatisch teuer sein muss. Die Kassen gewähren einen Kostenzuschuss von 80 % jenes Betrages den ein Kassenarzt für die selbe Leistung erhalten hätte (Vertragspartnertarif).
Für die Rückerstattung ist ein Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.
Eine Kostenerstattung ist nur für Kassenleistungen möglich.
Bestimmte Leistungen, z. B. Kosmetische Behandlungen, festsitzender Zahnersatz oder Mundhygiene, sind privat zu bezahlen – sowohl beim Vertragszahnarzt als auch beim Wahlzahnarzt. Ausnahmen gibt es hier bei der Mundhygiene für Kinder und Jugendlich von 10 bis 18 Jahren.
Was kann man bei Angst vor dem Zahnarztbesuch tun?
Wir sind in unserer Ordination sehr auf das Wohl unserer großen und kleinen PatientInnen bedacht. Wir möchten Ihnen die Angst vor dem Zahnarzt nehmen und Ihnen die Behandlung so angenehm wie möglich machen.
Sollte die Angst vor dem Zahnarztbesuch oder vor einzelnen Behandlungen doch zu groß sein, bieten wir Möglichkeiten (Vollnarkose | Lachgas) damit Sie Ihrem Eingriff sorgloser entgegensehen können.
Unterstützung finden wir hierbei in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Mobilen Anästhesieteam Dr. med. univ. Christoph Schuschnig.
Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte einfach telefonisch, per Email oder über unser Kontaktformular. Unser Team hilft Ihnen den für Sie geeigneten Termin zu finden. Wir freuen uns auf Sie!
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Erstgespräch bei Ihrem Zahnarzt mit:
- Vorhandene medizinische Unterlagen (Befunde etc.)
- Röntgenbilder
Sollten diese Untersuchungsunterlagen zu alt sein, werden wir umgehend umgehend neue anfertigen.
Für ein Kennenlernen und eine individuell abgestimmte Erstberatung nehme ich mir gerne ausreichend Zeit. Bei mir steht der Mensch im Mittelpunkt und ich nehme Ihre Wünsche und Sorgen ernst. Es ist mir ein besonderes Anliegen meine PatientInnen umfassend betreuen zu können. Deshalb biete ich auch ein breites Sprektrum an Behandlungsmöglichkeiten, welche ich mit Ihnen gemeinsam vorab abstimme:
• Vorsorge (Mundhygiene)
• Implantologie (Zahnersatz)
• Zahnärztliche Chirurgie
• Schmerzfreie Behandlungen (Lachgas & Narkose)
• Behandlung von Kindern
Bitte bringen Sie eventuell vorhandene medizinische Unterlagen, beispielsweise Röntgenbilder, zu unserem Gespräch unbedingt mit.
Folgende Punkte werden im Rahmen des Erstgesprächs thematisiert:
• Besprechung | Beurteilung | Analyse Ihrer aktuellen Situation und Ihrer Wünsche
• Beurteilung medizinischer Unterlagen (beispielsweise Röntgenaufnahmen)
• Aufklärung über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten (inkl. Erörterung möglicher Risiken und Komplikationen)
• Individuelle Behandlungsplanung (Zeit, Kosten, Behandlungsschritte)
Gemeinsam definieren wir Behandlungsziele. Das Beratungsgespräch für zahnmedizinische Anliegen erfolgt für Sie kostenfrei. Etwaige Kosten für die Beratung zu MKG-chirurgischen Leistungen (umfangreichere, komplexere Behandlungsplanungen) lege ich zu Beginn des Gesprächs fest, wobei anzumerken ist, dass das Beratungshonorar bei Umsetzung eines chirurgischen Eingriffes vom Gesamthonorar in Abzug gebracht wird.
Informationen zu Ihrer Lachgasbehandlung
Was ist Lachgas?
Im Allgemeinen bekannt unter dem Namen Lachgas, ist Stickoxydul ein nicht allergenes, nicht reizendes Gas, welches auf das zentrale Nervensystem wirkt. Die beruhigende und entspannende Wirkung ist besonders für AngstpatientInnen geeignet, sie reduziert zudem Würgereiz und Schmerzempfinden.
Wie wirkt Lachgas?
Über eine Nasenmaske wird ein Gemisch aus reinem Sauerstoff und Lachgas verabreicht. Durch gleichmäßige Nasenatmung hilft Stickoxydul während einer Zahnbehandlung zu entspannen und reduziert Angstgefühle. PatientInnen gelangen in eine Art Trance und bleiben jederzeit ansprechbar. Zusätzlich wird je nach Eingriff eine lokale Anästhesie (Spritze) gesetzt.
Am Behandlungsende wird mit reinem Sauerstoff vollständig ausgeleitet. Binnen 10 Minuten ist die Wirkung des Lachgases aufgehoben, jedoch sollte kein Fahrzeug gesteuert und keine Maschine bedient werden.
Unerwünschte Wirkungen von Betäubungsmitteln und anderen Medikamenten können bei Überempfindlichkeit bzw. bei Vorerkrankungen auftreten, danach fragen wir im Rahmen der Anamnese. In seltenen Fällen kommt es zu Übelkeit oder Erbrechen.
Was fühlt man bei der Behandlung mit Lachgas beim Zahnarzt?
PatientInnen beschreiben das Gefühl der Stickoxydul-Sedierung als Kribbeln in Händen und Füßen, als Wärmegefühl, oder Taubheitsgefühl der Beine, oder der Zunge, als Gefühl der Euphorie, der Leichtigkeit, oder auch Schwere.
Nicht jeder Patient genießt eine Behandlung mit Lachgas. Bei einem Gefühl des Unwohlseins, unterbricht die Atmung durch den Mund die Wirkung des Lachgases. Bitten Sie im Fall den/die BehandlerIn, die Sedierung zu beenden.
Welche Dinge sind vor der Zahnarztbehandlung mit Lachgas zu beachten?
• Vor einer Lachgasbehandlung bitte zwei Stunden nicht essen oder trinken.
• Informieren Sie uns über alle Medikamente, die Sie einnehmen.
• Suchen Sie vor der Behandlung noch einmal das WC auf.
Sehr gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch!
Information und Transparenz für Ihr Wohlbefinden
Wir sehen Information und Transparenz als Grundlage für einen guten Behandlungserfolg. Mit Hilfe von zusammengestellten Fragen und Antworten (FAQs) möchten wir Ihnen bereits vorab jene Information bieten, welche Ihnen die Vorbereitung auf Ihr Erstgespräch erleichtert.
Nähere, fachspezifische Fragen besprechen wir gerne mit Ihnen in einem Beratungsgespräch. Informationen zu den einzelnen Behandlungen finden Sie auch in unseren Leistungsbeschreibungen. Wir freuen uns auf Sie!
Ein „Wahlarzt für alle Kassen“ besitzt keine Verträge mit einer Krankenkasse. Hat ein Wahlarzt beispielsweise Verträge mit unterschiedlichen Kassen (zB. BVA, SVS,…), so wird er in Bezug auf die anderen Kassen (zB. ÖGK) als Wahlarzt gesehen.
Als „Wahlarzt für alle Kassen“ nehme ich mir für meine PatientInnen und die Beratung ausreichend Zeit und habe die Möglichkeit rasche Termine mit meist kürzeren Wartezeiten zu ermöglichen.
Mehr über Wahlarztkosten und eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse finden Sie in der Folgefrage.
Als Wahlarzt besitze ich grundsätzlich keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Als Patient zahlen Sie die Behandlung zunächst selbst. Dies bedeutet aber nicht, dass die Behandlung automatisch teuer sein muss. Die Kassen gewähren einen Kostenzuschuss von 80 % jenes Betrages den ein Kassenarzt für die selbe Leistung erhalten hätte (Vertragspartnertarif).
Für die Rückerstattung ist ein Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.
Eine Kostenerstattung ist nur für Kassenleistungen möglich.
Bestimmte Leistungen, z. B. Kosmetische Behandlungen, festsitzender Zahnersatz oder Mundhygiene, sind privat zu bezahlen – sowohl beim Vertragszahnarzt als auch beim Wahlzahnarzt. Ausnahmen gibt es hier bei der Mundhygiene für Kinder und Jugendlich von 10 bis 18 Jahren.
Bitte bringen Sie eventuell vorhandene medizinische Unterlagen, beispielsweise Röntgenbilder, zu unserem Erstgespräch mit. Sollten diese Untersuchungsunterlagen zu alt sein, werden wir umgehend umgehend neue anfertigen.
Für ein Kennenlernen und eine individuell abgestimmte Erstberatung nehme ich mir gerne ausreichend Zeit. Bei mir steht der Mensch im Mittelpunkt und ich nehme Ihre Wünsche und Sorgen ernst. Es ist mir ein besonderes Anliegen meine PatientInnen umfassend betreuen zu können. Deshalb biete ich auch ein breites Sprektrum an Behandlungsmöglichkeiten, welche ich mit Ihnen gemeinsam vorab abstimme:
• Vorsorge (Mundhygiene)
• Implantologie (Zahnersatz)
• Zahnärztliche Chirurgie
• Schmerzfreie Behandlungen (Lachgas & Narkose)
• Behandlung von Kindern
Bitte bringen Sie eventuell vorhandene medizinische Unterlagen, beispielsweise Röntgenbilder, zu unserem Gespräch unbedingt mit.
Folgende Punkte werden im Rahmen des Erstgesprächs thematisiert:
• Besprechung | Beurteilung | Analyse Ihrer aktuellen Situation und Ihrer Wünsche
• Beurteilung medizinischer Unterlagen (beispielsweise Röntgenaufnahmen)
• Aufklärung über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten (inkl. Erörterung möglicher Risiken und Komplikationen)
• Individuelle Behandlungsplanung (Zeit, Kosten, Behandlungsschritte)
Gemeinsam definieren wir Behandlungsziele. Das Beratungsgespräch für zahnmedizinische Anliegen erfolgt für Sie kostenfrei. Etwaige Kosten für die Beratung zu MKG-chirurgischen Leistungen (umfangreichere, komplexere Behandlungsplanungen) lege ich zu Beginn des Gesprächs fest, wobei anzumerken ist, dass das Beratungshonorar bei Umsetzung eines chirurgischen Eingriffes vom Gesamthonorar in Abzug gebracht wird.
Wir sind in unserer Ordination sehr auf das Wohl unserer großen und kleinen PatientInnen bedacht. Wir möchten Ihnen die Angst vor dem Zahnarzt nehmen und Ihnen die Behandlung so angenehm wie möglich machen.
Sollte die Angst vor dem Zahnarztbesuch oder vor einzelnen Behandlungen doch zu groß sein, bieten wir Möglichkeiten (Vollnarkose | Lachgas) damit Sie Ihrem Eingriff sorgloser entgegensehen können.
Unterstützung finden wir hierbei in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Mobilen Anästhesieteam Dr. med. univ. Christoph Schuschnig.
Informationen zu Ihrer Lachgasbehandlung
Was ist Lachgas?
Im Allgemeinen bekannt unter dem Namen Lachgas, ist Stickoxydul ein nicht allergenes, nicht reizendes Gas, welches auf das zentrale Nervensystem wirkt. Die beruhigende und entspannende Wirkung ist besonders für AngstpatientInnen geeignet, sie reduziert zudem Würgereiz und Schmerzempfinden.
Wie wirkt Lachgas?
Über eine Nasenmaske wird ein Gemisch aus reinem Sauerstoff und Lachgas verabreicht. Durch gleichmäßige Nasenatmung hilft Stickoxydul während einer Zahnbehandlung zu entspannen und reduziert Angstgefühle. PatientInnen gelangen in eine Art Trance und bleiben jederzeit ansprechbar. Zusätzlich wird je nach Eingriff eine lokale Anästhesie (Spritze) gesetzt.
Am Behandlungsende wird mit reinem Sauerstoff vollständig ausgeleitet. Binnen 10 Minuten ist die Wirkung des Lachgases aufgehoben, jedoch sollte kein Fahrzeug gesteuert und keine Maschine bedient werden.
Unerwünschte Wirkungen von Betäubungsmitteln und anderen Medikamenten können bei Überempfindlichkeit bzw. bei Vorerkrankungen auftreten, danach fragen wir im Rahmen der Anamnese. In seltenen Fällen kommt es zu Übelkeit oder Erbrechen.
Was fühlt man bei der Behandlung mit Lachgas beim Zahnarzt?
PatientInnen beschreiben das Gefühl der Stickoxydul-Sedierung als Kribbeln in Händen und Füßen, als Wärmegefühl, oder Taubheitsgefühl der Beine, oder der Zunge, als Gefühl der Euphorie, der Leichtigkeit, oder auch Schwere.
Nicht jeder Patient genießt eine Behandlung mit Lachgas. Bei einem Gefühl des Unwohlseins, unterbricht die Atmung durch den Mund die Wirkung des Lachgases. Bitten Sie im Fall den/die BehandlerIn, die Sedierung zu beenden.
Welche Dinge sind vor der Zahnarztbehandlung mit Lachgas zu beachten?
• Vor einer Lachgasbehandlung bitte zwei Stunden nicht essen oder trinken.
• Informieren Sie uns über alle Medikamente, die Sie einnehmen.
• Suchen Sie vor der Behandlung noch einmal das WC auf.
Sehr gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch!
Sie haben noch Fragen? Sehr gerne sind wir in einem persönlichen Beratungsgespräch für Sie da. Wir freuen uns auf Sie!
+43 (0) 512 / 319 800
praxis@zahngesundheit-atrium.at
Grabenweg 58 | 6020 Innsbruck
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